Der Pfarrkirchenrat ist betraut mit den finanziellen Angelegenheiten der Pfarre sowie mit den damit verbunden Vermögens- und Liegenschafts-Angelegenheiten. Er ist zugleich die rechtliche und zeichnungsberechtigte Vertretung der Pfarre bei den öffentlichen Stellen (Gemeinde, Land, Bund).
Der Pfarrkirchenrat trifft sich jährlich zu 3-4 Sitzungen, wobei die Finanzplanung erstellt, sowie der Rechnungsabschluss (Kirchenrechnung) bestätigt wird. Der Pfarrer ist der Vorsitzende des Pfarrkirchenrates, die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte seinen Stellvertreter, ihren Obmann.
Mitglieder des Pfarrkirchenrates:
Obmann P. Florian Ehebruster, Oswald Gruber, Hannes Pruckner, Waltraud Reitner, Manuela Schneider, Johann Simmer, Josef Steinbichler (Verwaltung Pfarrfriedhof)
Am Foto v.l. Johann Simmer, Waltraud Reitner, Hannes Pruckner, P. Florian, Oswald Gruber, Manuela Schneider und Josef Steinbichler